2.2. Per 1. November 2017 schied der Rekurrent als Gesellschafter aus der Kollektivgesellschaft aus und E. trat an seiner Stelle in die Gesellschaft ein. Gemäss öffentlicher Urkunde vom tt.mm.jjjj wurde eine Abfindung von insgesamt CHF 665'000.00 festgelegt. Davon entfielen CHF 100'000.00 auf die Aktiven und CHF 565'000.00 auf die Liegenschaft Q. Nr. aaa. Zahlungshalber wurde die Bezahlung der vereinbarten Abfindung so geregelt, dass E. einen Schuldanteil von CHF 265'000.00 (½ der Hypothekarschuld in der Höhe von CHF 530'000.00) übernimmt und eine Restsumme im Betrage von CHF 400'000.00 an den Rekurrenten ausbezahlt.