3. Mit Entscheid vom 19. Februar 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 19. Februar 2020 (Zustellung am 17. März 2020) liessen A. und B. mit Rekurs vom 30. April 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen die "Anträge Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist gemäss Selbstdeklaration mit CHF 293'725.90 zu veranlagen. Entsprechend ist auch der Anteil Kanton Z in der Höhe von CHF 45'000 für die Abfindung in der Steuerausscheidung zu reduzieren."