1. Mit Verfügung vom 17. September 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 424'500.00 (satzbestimmendes Einkommen: CHF 521'600.00) sowie einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 (satzbestimmendes Vermögen: CHF 544'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden beim Einkommen aus Kollektivgesellschaft CHF 238'659.10 aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 17. September 2019 liessen A. und B. mit Schreiben vom 18. September 2019 Einsprache erheben und beantragen, das Einkommen aus Kollektivgesellschaft sei auf CHF 293'725.90 festzusetzen.