stattfand, gibt es im Fahrtenbuch keinen Eintrag. Am 12. November 2018 vermerkte der Rekurrent im Fahrtenbuch die Strecke Q.-QY.-QZ.. Gemäss Terminformular fand ein Termin in RQ. statt. Es kann somit festgehalten werden, dass das Fahrtenbuch entweder falsch oder mindestens sehr ungenau geführt wurde. Ab 26. November 2018 wurden zudem keine einzelnen Fahrten mehr aufgeführt. Auch das Fahrtenbuch ist daher nicht zum Beweis für die geltend gemachten Fahrtkosten geeignet.