Auch ein Abgleich der Terminformulare mit dem Fahrtenbuch führt zu Unstimmigkeiten. Gemäss Rekurs erfolgte der Stellenantritt am 3. September 2018. Der Rekurrent macht geltend, ab seiner dritten Arbeitswoche an Aussendiensteinsätze geschickt worden zu sein. Dies deckt sich mit dem Fahrtenbuch, worin die Fahrten erst ab 17. September 2018 aufgezeichnet wurden. Gemäss Terminformularen fand der erste Termin jedoch bereits am 7. September 2018 in U. statt. Es folgten weitere Termine am 10. September 2018 in V., am 11. September in W., und am 12. September 2018 in X.. Die Angaben des Rekurrenten sind bereits damit widersprüchlich, so dass nicht darauf abgestellt werden kann.