3.2. Der Rekurs ist ein vollkommenes Rechtsmittel, weil das Spezialverwaltungsgericht bei der Beurteilung der ihm vorgelegten Streitsachen Sach- verhalts-, Rechts- und Ermessensfragen frei überprüfen kann, ohne an die Parteianträge gebunden zu sein (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 196 StG N 2). Folglich ist das Spezialverwaltungsgericht befugt, den Nachweis der gefahrenen Kilometer für das Jahr 2018 zu verlangen, um die Richtigkeit des Fahrtenbuchs zu überprüfen, auch wenn das Gemeindesteueramt Q. das Fahrtenbuch nicht beanstandet haben sollte.