2.3. Mit dem Rekurs wird geltend gemacht, der Rekurrent habe von seiner Arbeitgeberin für seine Aussendiensteinsätze weder ein Geschäftsfahrzeug, noch eine separate Entschädigung für die Nutzung seines Privatfahrzeuges, noch entsprechende Spesenentschädigungen erhalten. Die Arbeitgeberin habe das Feld F im Lohnausweis 2018 des Rekurrenten fälschlicherweise angekreuzt. Dieses Feld F hätte im Lohnausweis 2018 des Rekurrenten nicht angekreuzt werden dürfen, wenn in den Ziffern 2.2, 2.3 oder 13 nichts deklariert sei. Somit sei der Lohnausweis 2018 von der F. GmbH offensichtlich nicht vollständig ausgefüllt worden, was dem Steueramt spätestens im Einspracheverfahren hätte auffallen müssen.