Vom Januar bis August 2018 bezog der Rekurrent Leistungen der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau. Vom 1. September 2018 bis 31. Dezember 2018 arbeitete der Rekurrent mit einem Vollpensum als Kundenberater Aussendienst bei der F. GmbH in T.. Im Lohnausweis wurde von der Arbeitgeberin ebenfalls das Feld für die unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort angekreuzt. In der Steuererklärung 2018 deklarierte der Rekurrent für die Zurücklegung des Arbeitsweges Autokosten von CHF 11'436.00 (= [15'000 km x 70 Rp.] + [1'872 km x 50 Rp.]). Gründe für die Benützung des privaten Motorfahrzeuges wurden in der Steuererklärung 2018 keine angegeben.