4. Den Einspracheentscheid vom 24. Februar 2020 (Zustellung am 26. Februar 2020) liessen A. und B. mit Rekurs vom 20. April 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen die "RECHTSBEGEHREN 1. Der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q. vom 24. Februar 2020 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 sei aufzuheben. 2. Die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 seien unter Berücksichtigung der als Berufsauslagen deklarierten Autokosten in Höhe von CHF 11'436 neu zu veranlagen.