1. Mit Verfügung vom 21. November 2019 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 52'800.00 veranlagt. Dabei wurden insbesondere die als Berufsauslagen von A. deklarierten Autokosten von CHF 11'436.00 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 21. November 2019 erhob A. mit Schreiben vom 15. Dezember 2019 Einsprache und beantragte sinngemäss die Berufsauslagen seien um die Fahrtkosten von CHF 11'436.00 zu erhöhen. 3. Mit Entscheid vom 24. Februar 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.