Es wurde auf die Auslegung der steuerrechtlichen Normen im StHG und DBG sowie zur Wertkongruenz dieser Normen mit weiteren landwirtschafts- und bodenrechtlichen Erlassen (RPG, LwG, BGBB) eingegangen. Der Charakter der Regelung der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke als Ausnahmetatbestand – so das Bundesgericht – wurde betont. Die privilegierte Besteuerung der Wertzuwachsgewinne auf land- und forstwirtschaftlichen Geschäftsgrundstücken (und die damit verbundene Gleichstellung mit der privaten Grundstückgewinnbesteuerung) wurde nicht nur allgemein als sachlich unbegründet eingestuft.