7.2. Das Verwaltungsgericht hat sich in seinem Entscheid vom 14. März 2018 (WBE.2018.454) in Sachen der Rekurrenten bereits ausführlich mit den steuerlichen "Rahmenbedingungen" auseinandergesetzt. In Erw. 2 wurde die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtes einlässlich zusammengefasst. Es wurde festgehalten, was unter einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück im Sinne von § 27 Abs. 4 StG zu verstehen ist. Es wurde auf die Auslegung der steuerrechtlichen Normen im StHG und DBG sowie zur Wertkongruenz dieser Normen mit weiteren landwirtschafts- und bodenrechtlichen Erlassen (RPG, LwG, BGBB) eingegangen.