7. 7.1. Die von den Rekurrenten im Rekurs gegen die Erfassung des (ganzen) Kapitalgewinnes grundsätzlich vorgebrachten Argumente (Verstoss gegen die Regelung des StHG; unverhältnismässige Besteuerung der Landwirte durch Kumulation von Einkommenssteuer und Mehrwertabgabe; Benachteiligung/Ungleichbehandlung der Landwirte gegenüber privaten Landeigentümern) vermögen nicht zu überzeugen.