6.2.2. Mit der Veranlagung wurde das landwirtschaftliche Einkommen (selbständige Erwerbstätigkeit) auf insgesamt CHF 2'227'777.00 festgesetzt. Der Kapitalgewinn aus der Überführung betrug dabei CHF 2'449'000.00 (3'310 m2 x CHF 740.00/m2 abzüglich Buchwert von CHF 400.00). Berücksichtigt wurden zudem AHV-Beiträge von CHF 241'630.00. Mit der reformatio in peius wurde der einkommenssteuerpflichtige Kapitalgewinn auf CHF 2'646'800.00 abzüglich AHV-Beiträge von CHF 261'410.00 erhöht (vgl. Fragebogen für Kapitalgewinne vom 19. Juli 2019; Veranlagungsdetails). - 20 -