6.2. 6.2.1. Die Rekurrenten selbst gingen mit der eingereichten Grundstückgewinnsteuererklärung von einem Verkehrswert bei Überführung von CHF 740.00/m2 bei unbestrittener Fläche von 3'310 m2 aus. Mit dem Einspracheentscheid und der angedrohten reformatio in peius wurde ein Verkehrswert von CHF 800.00/m2 berücksichtigt. Die Steuerkommission stützte sich dabei auf den im Kaufrechtsvertrag vom 31. März 2016 vereinbarten Minimalpreis.