5.3.5. Mit Schreiben vom 26. Juni 2019 lehnte Landwirtschaft Aargau eine Korrektur des Schreibens vom 12. Januar 2015 ab. Es wurde erklärt: "Die beiden Parzellen aaa und bbb wurden mit Entscheid des Regierungsrates vom tt.mm. 2014 der Bauzone zugewiesen. Bis zur Rechtskraft dieses Entscheides unterlagen diese Grundstück dem BGBB (landwirtschaftliche Grundstücke kleiner 25 Aren, Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes). Seit Rechtskraft dieses Entscheides unterliegen diese beiden Parzellen - 19 - nicht mehr dem BGBB (Baulandgrundstücke ohne betriebsnotwendige Bauten gemäss Art. 2 BGBB)."