5.3.4. Der damalige Vertreter ersuchte Landwirtschaft Aargau mit Schreiben vom 21. Juni 2019 – damit erst nach der Zustellung der Veranlagungsverfügung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 vom 18. Juni 2019 und vor der Erhebung der Einsprache vom 26. Juni 2019 – um "Korrektur" des Schreibens vom 12. Januar 2015. Es wurde beantragt, die "bis Jahresende 2014 ausserhalb der Bauzone liegenden Parzellen als Bestandteil des landw. Gewerbes offiziell anzuerkennen."