5.3.3. Mit Schreiben vom 12. Januar 2015 wurde vom Departement Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau, Strukturverbesserung & Raumnutzung (nahfolgen Landwirtschaft Aargau) auf Gesuch des damaligen Vertreters vom 6. Januar 2015 die Entlassung der Parzellen Nrn. aaa und bbb aus dem Geltungsbereich des BGBB bewilligt. Es wurde zur Begründung festgehalten, dass es sich um unbebaute Grundstücke in der Bauzone handle. Die Grundstücke seien daher für das landwirtschaftliche Gewerbe nicht betriebsnotwendig und unterlägen darum nicht dem BGBB.