5.3. 5.3.1. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Q. vom tt.mm. 2013 wurde die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung) genehmigt. Der Beschluss der Gemeindeversammlung ist nach Ablauf der Frist für ein fakultatives Referendum am 4. November 2013 in Rechtskraft erwachsen. Der Regierungsrat erteilte dazu am tt.mm. 2014 seine Bewilligung. Im April 2014 erwuchs dieser Beschluss in Rechtskraft. Mit der Zonenplanrevision wurden die Parzellen Nrn. aaa und bbb aus der Landwirtschaftszone in die Bauzone W3 eingezont.