Die Preisentwicklung beim Bauland seit 1991 habe 2014 zur Mehrwertabschöpfung nach Art. 5 des Raumplanungsgesetzes (RPG) bei Einzonungen geführt, welche für alle Grundeigentümer gleichermassen gelte. Die Mehrwertabgabe werde bei der Grundstückgewinnsteuer zu den Anlagekosten gerechnet. Eine Anrechnung bei der Einkommenssteuer sei im - 14 -