4.5. Im Rekurs wurde ausgeführt, die nebeneinander liegenden Parzellen Nrn. aaa und bbb seien betriebswirtschaftlich als Einheit zu betrachten. Sie seien seit mehreren Generationen landwirtschaftlich bewirtschaftet worden. Es sei im bisherigen Verfahren unbestritten geblieben, dass es sich bei beiden Parzellen bis zur Einzonung um landwirtschaftliche Grundstücke gehandelt habe. Nicht eindeutig sei die bundesgerichtliche Rechtsprechung der Jahre 2010 bis 2018.