bekannt gewesen. Die Rekurrenten hätten somit ab dem Gemeindeversammlungsbeschluss bis Ende 2014 rund 15 Monate Zeit gehabt, um den Antrag auf Überführung periodengerecht einzureichen. Das Ganze wirke wie ein Versuch, verpasste Verfahrensabläufe in einer folgenden Steuerperiode nachzuholen.