4.4.3. Die Steuerkommission Q. stellte zur Begründung des Einspracheentscheides auf den Bericht des LE KStA vom 19. Juli 2019 ab und erhöhte den steuerbaren Liquidationsgewinn. Zur Begründung wurde ergänzend ausgeführt, entgegen der Darstellung der Rekurrenten könne die Einzonung nicht überraschend und "nicht unbemerkt an den Eigentümern vorbei" erfolgt sein. Von den Behörden seien sämtliche für eine Einzonung erforderlichen Publikationen vorgenommen worden. Das politisch vorgesehene Prozedere sei vom Entscheid der Gemeindeversammlung Q. am tt.mm. 2013 bis zur Rechtskraft der Zonenplanänderung im April 2014 eingehalten worden. Die (bevorstehende) Zonenplanänderung sei somit jedermann