Mit dem Kaufrechtsvertrag mit der F. AG vom 31. März 2016 sei der Verkehrswert der Grundstücke mit mindestens CHF 800.00/m2 bewertet worden, während mit der Veranlagung lediglich ein Verkehrswert von CHF 740.00/m2 berücksichtigt worden sei. Dementsprechend wurde der Kapitalgewinn auf neu CHF 2'385'390.00 festgesetzt. 4.4.2. An der Verhandlung vom 17. Dezember 2019 wurde ausweislich des vom neuen Vertreter unterzeichneten Protokolls festgehalten, dass der Antrag auf Überführung rechtzeitig – innerhalb eines Jahres – erfolgt sei. Es sei die eingereichte korrigierte Jahresrechnung 2015 zu berücksichtigen. - 13 -