3.4. 3.4.1. Nicht anders verhält es sich im vorliegenden Sachverhalt. Zum einen kann dem vom Vertreter der Rekurrenten unterzeichneten Protokoll der Einspracheverhandlung vom 17. Dezember 2019 nicht entnommen werden, dass der mit Schreiben vom 9. Januar 2015 gestellte Überführungsantrag zurückgezogen wurde. Vielmehr ist dem Protokoll zu entnehmen: "Der Antrag auf die Überführung ins Privatvermögen sei rechtzeitig erfolgt: dem StA obliegt nur die Zuweisung zur jeweiligen Steuerperiode." Zum anderen wurde der Einspracheentscheid dem Vertreter der Rekurrenten nach eigenen Angaben am 20. Februar 2020 zugestellt.