Wie im dem Bundesgerichtsurteil vom 28. Januar 2010 (2C_708/ 2010) zugrunde liegenden Sachverhalt, beruhe der Systemwechsel auf dem Entscheid der Steuerpflichtigen, in einem bestimmten Zeitpunkt eine Nutzungsänderung zu vollziehen. Der Wechsel eines landwirtschaftlichen Grundstückes in eine andere geschäftliche Nutzung könne gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht ohne steuersystematische Realisation erfolgen. Deshalb werde hier die Überführung in das Privatvermögen und die sofortige Wiedereinbringung in das nichtlandwirtschaftliche Geschäftsvermögen verlangt. Es handle sich dabei um einen veräusserungsähnlichen Vorgang im Sinne von § 96 Abs. 2 lit. b StG. "Vor der Wie-