2.2. Entgegen der Darstellung im Rekurs wurden sowohl die Veranlagungsverfügung vom 18. Juni 2019 als auch der Einspracheentscheid vom 17. Dezember 2019 sowie die "Definitive Steuerveranlagung 2015, Einsprache- Entscheid" vom 19. Februar 2020 an die Rekurrenten adressiert. Diese Verfügungen wurden ihnen zugestellt je mit dem Vermerk "Original dieser Veranlagung wird an den Vertreter gesandt". Nur das an den Vertreter gesandte Exemplar nennt (aus Platzgründen) nur den Rekurrenten als steuerpflichtige Person.