2. Der Rückzug des Antrags des A. auf Überführung der Grundstücke Nr. aaa und bbb ins Privatvermögen vom 9. Januar 2015 sei steuerlich zu akzeptieren. -3- 3. Die Ehegatten A. und B. seien für das Jahr 2015 (ohne Überführungstatbestand bezüglich der Parzellen Nr. aaa und bbb) gemäss Selbstdeklaration zu besteuern.