2. Gegen die Verfügung vom 18. Juni 2019 liessen A. und B. mit Schreiben vom 26. Juni 2019 Einsprache erheben. Sie stellten unter anderem den Antrag, auf die "Aufrechnung Kapitalgewinn Kantons- und Gemeindesteuern" von CHF 2'207'370.00 sei zu verzichten. 3. Am 17. Dezember 2019 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 17. Dezember 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. "Die steuerbaren Faktoren werden im Sinne der Erwägungen erhöht." Das steuerbare Einkommen wurde gemäss Verfügung vom 19. Februar 2020 auf CHF 2'453'000.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 2'501'400.00) erhöht. Das steuerbare und satzbestimmende Vermögen blieben unverändert.