5.5.2. Die Parteien sind sich darin einig, dass mit dem Verkauf der Parzellen Nrn. aaa und bbb noch keine Geschäftsaufgabe stattgefunden hat (Stellungnahme des LE KStA vom 29. Mai 2019, Einspracheentscheid, Verhandlungsprotokoll vom 17. Dezember 2019). Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass eine solche bei weitergeführter Verpachtung der Grundstücke noch nicht erfolgt ist. Dementsprechend wurde zu Recht keine Jahressteuer erhoben. 6. Der Rekurs ist somit vollumfänglich abzuweisen. - 18 -