Weiter wurde ausgeführt, auch das Bundesgerichtsurteil vom 17. Juli 2018 (2C_217/2018) sei nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar. Das Bundesgericht habe mit dem genannten Entscheid keinen Begriff des "landwirtschaftlichen Grundstückes" geschaffen, der vom Begriff des BGBB abweiche. Vorliegend lägen landwirtschaftliche Grundstücke und ein landwirtschaftliches Gewerbe vor. Das Verwaltungsgericht versuche zu Unrecht eine neue Kategorie landwirtschaftlicher Grundstücke zu kreieren, nämlich Grundstücke, die zwar nach dem BGBB landwirtschaftliche Grundstücke seien, nicht jedoch nach § 27 Abs. 4 StG. Bei klarem Wortlaut sei eine solche Auslegung des Gesetzes willkürlich.