Das zur Begründung angeführte Bundesgerichtsurteil vom 26. März 2018 (2C_315/2017) unterscheide sich vom vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt in der Kernfrage, indem "hier eben ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliege, das sowohl nach Art. 2 Abs. 2 lit c) BGBB - 15 -