4.2.3. Diese Betrachtungsweise wird im Übrigen durch die im Urteil des Bundesgerichts 2C_217/2018 vom 17. Juli 2018 eingeführte Unterscheidung zwischen der prospektiven Optik und einer retrospektiven Betrachtungsweise hinsichtlich der beiden veräusserten Parzellen bestätigt: Die beiden Parzellen waren bereits mit dem Erwerb des Grundstücks GB Q. Nr. bbb im Hinblick zumindest auf ihre Nutzung umgewidmet worden, indem ab dann zwar noch eine landwirtschaftliche Zwischennutzung stattfand, indessen nur noch ein Verkauf oder einer Überbauung als mittel- bis langfristige Ausnutzung des wirtschaftlichen Potentials der beiden Grundstücke in - 14 -