'Der Käufer kennt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Q. und weiss, wie die Parzelle bbb eingezont ist. Er kennt den momentanen Erschliessungszustand der Parzelle bbb und übernimmt alle nach dem Vertragsabschluss anfallenden Erschliessungskosten, insbesondere den Perimeterbeitrag gemäss Kostenverteiler des Ingenieurbüros C. aus S. vom 26. November 2001').