Der Hauptgrund für den Erwerb der Nachbarparzelle GB Q. Nr. bbb bestand vielmehr darin, dass auf diese Weise mittels räumlicher Verbreiterung der in einer Hand gehaltenen beiden Parzellen auf rund 21 Meter praktisch erst die Überbaubarkeit für beide Parzellen hergestellt wurde und damit auch die Chancen erheblich verbessert wurden, bei der allfälligen späteren Veräusserung einen höheren Preis erzielen zu können. Dass darin – in einer Erhöhung des Verkehrswerts der beiden Parzellen im Hinblick auf eine spätere Veräusserung – die Hauptabsicht beim Erwerb der Parzelle GB Q. Nr. bbb lag, erhellt im Übrigen auch klar aus dem dafür bezahlten Kaufpreis von CHF 253'400.00.