Landwirtschaftsbetriebs zu erhöhen. Der Hauptgrund für den Erwerb der Nachbarparzelle GB Q. Nr. bbb bestand vielmehr darin, dass auf diese Weise mittels räumlicher Verbreiterung der in einer Hand gehaltenen beiden Parzellen auf rund 21 Meter praktisch erst die Überbaubarkeit für beide Parzellen hergestellt wurde und damit auch die Chancen erheblich verbessert wurden, bei der allfälligen späteren Veräusserung einen höheren Preis erzielen zu können.