3. 3.1. Die Rekurrenten waren selbständig erwerbende Landwirte. Im Jahr 2012 führten sie den Hof in einer Betriebsgemeinschaft mit ihrem Sohn. Der Rekurrent und die Rekurrentin deklarieren je einen Viertel des Gewinnes der einfachen Gesellschaft als Einkünfte aus Personengesellschaft. Die Liegenschaften des Landwirtschaftsbetriebes standen (und stehen) im Alleineigentum des Rekurrenten. Für diese wird eine separate Buchhaltung geführt und der Erfolg separat als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten ausgewiesen.