4. Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 7. Mai 2019 (2C_410/2019) auf eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes erhobene Beschwerde von A. und B. nicht eingetreten. III. 1. Am 17. Dezember 2019 fand eine Einspracheverhandlung statt. 2. Mit Entscheid vom 17. Dezember 2019 fasste die Steuerkommission Q. folgenden Beschluss: "Die Einsprache wird teilweise gutgeheissen. Der Kapitalgewinn, der vollumfänglich dem steuerbaren Einkommen untersteht wird von CHF 1'006'660.- auf CHF 995'168.- reduziert.