5.9. Der Erbvertrag wurde am 20. Dezember 2001 abgeschlossen. F. sel. ist am tt.mm. 2016 verstorben. Für die Bestimmung des Rentensatzes kann somit auf eine Dauer von 15 Jahren abgestellt werden. Das steuerbare Einkommen von CHF 8'252'770.00 ist daher zum Satz von CHF 550'185.00 (CHF 8'252'770.00 : 15) zusammen mit dem übrigen Einkommen zu besteuern. 5.10. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen beträgt unverändert CHF 8'803'178.00, gerundet CHF 8'803'100.00 (davon CHF 466'100.00 Beteiligungsertrag). Das satzbestimmende Einkommen reduziert sich von CHF 8'803'178.00 um CHF 7'702'585.00 (CHF 8'252'770.00 ./: CHF 550'185.00) auf CHF 1'100'593.00.