abgeschlossenen Kaufvertrag. F. profitierte von den Leistungen des Rekurrenten unmittelbar durch die fortdauernde Ausschüttung von erheblichen Dividenden. Es ergibt sich damit klar, dass das - 10 - Arbeitsverhältnis ausschlaggebend für den Abschluss des Erbvertrages und auch des Kaufvertrages war.