5.5. Dem Erbvertrag vom 20. Dezember 2001 lässt sich entnehmen, dass dieser mit der Zielsetzung, die Gesellschaft und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze zu erhalten, abgeschlossen wurde. Des Weiteren wird erwähnt, dass der Rekurrent langjähriger Geschäftsführer der E. AG, S., sei und den Turnaround mit dieser Firma erreicht habe. Daraus ergibt sich eindeutig, dass F. dem Rekurrenten die Aktien nur aufgrund seiner bisherigen und künftigen erfolgreichen Arbeitsleistungen verkaufte bzw. vermachen wollte.