aus privaten Mitteln einer Verwaltungsrätin (LGVE 1994 II Nr. 15) und die Verleihung eines Preises im Hinblick auf gute Arbeitsleistungen durch eine unabhängige Stiftung (Der Steuerentscheid [StE] 1989 B 21.3 Nr. 2) als steuerbares Einkommen und nicht als Schenkungen behandelt.