Herr A. ist langjähriger Geschäftsführer der E. AG, S. Er hat den Turnaround mit dieser Firma erreicht. Mit der Zielsetzung, die Gesellschaft und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze zu erhalten, wird der vorliegende Erbvertrag abgeschlossen. 2. Erbvertrag F. vermacht Herrn A. sämtliche Aktien der E. AG, S., die sich im Zeitpunkt ihres Ablebens noch in ihrem Eigentum befinden.