Aus diesem Grund verkaufte F. dem Rekurrenten mit Kaufvertrag 585 Namenaktien (Kaufvertrag, Ziff. 3.1), womit der Rekurrent 45 % des Aktienkapitals und F. die restlichen 55 % des Aktienkapitals bzw. 715 Aktien hielten. Der Kaufpreis wurde gestundet und dem Rekurrenten die Berechtigung erteilt, Teilzahlungen zu leisten (Kaufvertrag, Ziff. 3.2). 2.2.2. Ebenfalls am 20. Dezember 2001 schlossen F. und der Rekurrent einen Erbvertrag ab. Darin wurde das folgende vereinbart: "1. Vorbemerkungen