1. Es sei der Einspracheentscheid vom 2. März 2020 betreffend die Kan- tons-, Gemeinde- und Kirchensteuern der Rekurrenten für das Jahr 2016 aufzuheben und das zum ordentlichen Satz steuerbare Einkommen auf CHF 79'700 und das satzbestimmende Einkommen auf CHF 550'400 festzusetzen (bei unverändertem steuerbarem Vermögen von CHF 3'682'000, unverändertem satzbestimmendem Vermögen von CHF 9'675'000 und unverändertem gemäss § 45a StG AG zu besteuernden qualifiziertem Beteiligungsertrag von CHF 466'100 gemäss dem angefochtenen Entscheid).