2. Gegen die Verfügung vom 15. Oktober 2019 liessen A. und C. mit Schreiben vom 11. November 2019 Einsprache erheben und beantragen, das steuerbare Einkommen sei auf CHF 79'700.00 und das satzbestimmende Einkommen auf CHF 550'400.00 festzusetzen. 3. Mit Entscheid vom 2. März 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab, soweit sie darauf eintrat. 4. Den Einspracheentscheid vom 2. März 2020 (Zustellung am 17. März 2020) liessen A. und C. mit Rekurs vom 15. April 2020 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen die "Rechtsbegehren