1. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2019 wurden A. und C. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 8'332'400.00 (satzbestimmendes Einkommen: CHF 8'803'100.00; qualifizierter Beteiligungsertrag CHF 466'100.00) sowie einem steuerbaren Vermögen von CHF 3'682'000.00 (satzbestimmendes Vermögen: CHF 9'675'00.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde ein Vermächtnis in der Höhe von CHF 8'252'770.00 als Arbeitsentgelt zum Einkommen hinzugerechnet.