Die kleineren Bargeldbezüge beliefen sich auf CHF 800.00 bis CHF 1'200.00 pro Monat. Darunter seien unter anderem Beträge gefallen, welche an die Rekurrentin übergeben worden seien, um einen Anteil ihrer Kosten zu decken. Die Rekurrentin habe im Januar 2016 von H. ein Darlehen von umgerechnet CHF 40'000.00 erhalten, welches die Rekurrentin in bar in Ungarn gehortet habe. Von diesem habe sie ihren Lebensunterhalt bezahlt. Im Oktober 2016 habe die Rekurrentin eine Liegenschaft in Ungarn verkauft und den Erlös (HUF 12'600'000.00) – wie üblich in Ungarn – zu 10 % auf ihr Konto überwiesen und den Rest in bar erhalten. Mit diesem Erlös sei das Darlehen im November 2016 zurückbezahlt worden.