3.3. Die Rekurrentin lässt ausführen, dass die Mietverhältnisse erst im 2017 eingegangen und somit für die vorliegend zu prüfende Steuerperiode nicht relevant seien. Die anonymen Schreiben seien nicht "mit Beweismitteln fundiert" und könnten auch auf anderen Problemen zwischen der "Denunziantin" und der Rekurrentin basieren. Die auf den Bankbelegen des Rekurrenten ersichtlichen Einkäufe bei Aldi, Lidl oder Coop seien Lebenshaltungskosten für den gemeinsamen Haushalt. Die kleineren Bargeldbezüge beliefen sich auf CHF 800.00 bis CHF 1'200.00 pro Monat.