Zusätzlich könne aufgrund der aufgelegten Bankkontoauszügen der Rekurrenten nicht geklärt werden, wie die Rekurrentin ihren Lebensunterhalt finanziert habe. Vom Ausgabenprofil der Bankverbindung des Rekurrenten könne nicht auf einen gemeinsamen Haushalt mit der Rekurrentin geschlossen werden. Die Finanzierung der Lebenshaltungskosten der Rekurrentin liesse sich nicht nachvollziehen, weshalb die Steuerkommission Q. auf fehlendes (bzw. nicht deklariertes) Einkommen geschlossen habe. Deshalb sei zusätzliches Einkommen aufgerechnet worden. -5-